Damit alle Gäste ihren Aufenthalt sicher und angenehm verbringen können, gelten auf unserem Campingplatz folgende Regeln für die Nutzung von E-Rollern (E-Scooter):
- Mindestalter
Das Fahren ist erst ab 14 Jahren erlaubt – auch nicht unter Aufsicht oder auf privaten Wegen. (deutsches Gesetz) - Nur eine Person pro Roller
E-Roller sind Ein-Personen-Fahrzeuge. Das Fahren zu zweit ist untersagt – auch bei kurzen Strecken oder mit Kindern. (deutsches Gesetz) - Rücksicht und Geschwindigkeit
Auf dem gesamten Gelände gilt Schrittgeschwindigkeit (max. 5 km/h). Fußgänger und spielende Kinder haben immer Vorrang. - Versicherungspflicht
Jeder E-Roller muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen (erkennbar am Versicherungskennzeichen). Nicht versicherte Fahrzeuge dürfen nicht genutzt werden. (deutsches Gesetz)